Zeitraum

 

Mindestübernachtungen

 

Je Haus

 


22. Juni – 19. August 2018

(Hauptsaison)

4 Tage

€ 220,00/ Tag

€ 1540,00/ Woche


20. August – 04. November 2018

(Zwischensaison)

2 Tage

€ 140,00/ Tag

€ 980,00/ Woche


05. November – 20. Dezember 2018

(Nebensaison)

2 Tage

 

€ 80,00/Tag

€ 560,00/ Woche


21. Dezember 2018 – 05. Januar 2019

(Hauptsaison)

3 Tage

 

€ 220,00/ Tag

€ 1540,00/ Woche


06. Januar – 11. April 2019

(Nebensaison)       

2 Tage

 

€ 80,00/Tag

€ 560,00/ Woche


12. April – 27. April 2019

(Ostern)     

4 Tage

 

€ 140,00/ Tag

€ 980,00/ Woche


28. April - 28. Mai 2019

(Nebensaison)

2 Tage

 

€ 80,00/Tag

€ 560,00/ Woche


29. Mai – 1. Juni 2019

(Himmelfahrt)

3Tage

 

€ 220,00/ Tag

€ 1540,00/ Woche


2. Juni – 20. Juni 2019

Nebensaison)

3 Tage

 

€ 140,00/ Tag

€ 980,00/ Woche


21. Juni – 17. August 2019 

(Hauptsaison)

18. August – 19. Oktober 2019

(Nebensaison)

5 Tage

 

2 Tage

 

€ 220,00/ Tag

€ 1540,00/ Woche

€ 140,00/ Tag

€ 980,00/ Woche


 20. Oktober – 19. Dezember 2019

(Nebensaison)

 

19. Dezember 2018 - 4. Januar 2019

(Weihnachten und Silvester)

2 Tage

 

 

4 Tage 

 

€ 80,00/Tag

€ 560,00/ Woche

 

€ 220,00/Tag

€ 1540,00/ Woche

 

 


 Bei einer Buchung ab 8 Nächten gewähren wir einen Rabatt von 10 %.

 

 

Die Kurtaxe ist im Endpreis nicht enthalten, diese ist bei Anreise in bar Zug um Zug gegen Übergabe des Schlüssels an die Hausverwaltung zu übergeben.

EUR 0,75/ Tag – Kinder bis 18 Jahre Frei

EUR 2,00/ Tag – in der Hauptsaison 

 

Für Haustiere fällt einen zusätzliche Gebühr von 5,00 € pro Tag und Tier an.

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung

der Ferienhäuser Katharina und Karolina im Ostseebad Rerik

 

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Vermieterin der Ferienhäuser Katharina und Karolina im Ostseebad Rerik, der Janowski Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Janowski und den Mietern.

 

Mit Buchung des Ferienhauses erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

§ 1 - Vertragsabschluss

 

1.1    Der Reservierungsauftrag kann von dem Mieter nur über dieses Portal  über das auf der Homepage vorhandene Kontaktformular erfolgen. Nach Zugang der Reservierung und bei   Verfügbarkeit erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung, die Buchung des Ferienhauses ist verbindlich und der Mietvertrag unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen, sobald die in § 2.1 genannten Anzahlung bei der Vermieterin eingegangen ist.

 

1.2      Mit  Abgabe der Reservierungsanfrage erkennt der Mieter diese AGB für den Fall des Zustandekommens des Vertrages als verbindlich an.

 

1.3      Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl bewohnt werden. Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt, eingezäunt bist lediglich der Garten des Hauses Karolina

 

1.4      Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht der Mieter ein.

 

§ 2 - Bezahlung

 

2.1    Zusammen mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Der Vertragsschluss wird erst nach Eingang dieser Zahlung bei der Vermieterin für diese verbindlich.

 

2.2    Der restliche Mietpreis wird 28 Tage vor der Anreise fällig und ist auf das genannte Konto der Vermieterin zu zahlen.

 

2.3    Bei kurzfristigen Buchungen in einem Zeitraum von weniger als 28 Tagen vor Antritt der Reise wird der gesamte Mietpreis sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung beim Mieter fällig.

 

2.4    Sollte der Gesamtmietpreis nicht bis zu einem Zeitpunkt von 28 Tagen vor Anreise auf das genannte Konto der Vermieterin einbezahlt wird, behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor, von dem geschlossenen Mietvertag zurückzutreten.

 

 

§ 3 - Leistungen

 

3.1    Für die vertraglich geschuldeten Leistungen im Buchungszeitraum sind die Angaben in der Preisliste, welche sich im  Anhang zu diesen AGB befinden, maßgebend.

 

3.2    Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjekts sowie die Nutzung der dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars.

 

3.3    Handtücher und Bettwäsche werden seitens der Vermieterin gestellt, die Kosten hierfür sind in dem Mietpreis enthalten. Ebenso im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser und Strom sowie die Endreinigung, die Nutzung des PKW-Stellplatzes und des Internetzugangs. Die Kurtaxe ist im Endpreis nicht enthalten, diese ist bei Anreise in bar Zug um Zug gegen Übergabe des Schlüssels an die Hausverwaltung zu übergeben, bei der Mitnahme eines Haustieres fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,00 € pro Tag an.

 

 

§ 4 - An- und Abreise

 

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Haus ab 10:00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Das Haus ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Entsprechende Reinigungsgeräte wie Besen, etc. sind vorhanden. Zum Ende der Mietzeit sind alle benutzten Möbel, Liegen, Geräte, Gegenstände, etc. an den Ursprungsort zurückzulegen bzw. zurückzustellen. Der Grill ist zu reinigen, alle Abfälle sind vom Mieter zu entsorgen. Bettwäsche und Handtücher sind aus Schlafzimmern und Badezimmern zu beräumen und im Wohnzimmer für den Wäscheservice bereitzulegen. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls vor Abreise sämtliches Geschirr zu reinigen und aus der Geschirrspülmaschine in die Schränke zurück zu räumen.

 

§ 5 - Schlüsselübergabe

 

Die Schlüsselübergabe erfolgt durch die Hausverwaltung in Person Frau Ehlert. Der Mieter verpflichtet sich zwei Werktage vor seiner Ankunft telefonisch mit Frau Ehlert unter der Nummer 0049 (0) 152 54004465 einen Termin für die Übergabe der Schlüssel und die Hausübergabe zu vereinbaren und diesen am Anreisetag ab 16:00 Uhr auch durchzuführen.

 

Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls am Abreisetag um 10:00 Uhr die Schlüssel in dem Haus zu hinterlassen.

 

 

§ 6 - Rücktritt

 

6.1    Durch den Mieter

 

Ein Rücktritt des Mieters ist jederzeit möglich, dieser wird wirksam durch den Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Vermieterin / Vermieterin. Die Vermieterin hat einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

bis zu 60 Tage vor Mietbeginn                    20 % des Mietpreises,

bis zum 28. Tag vor Mietbeginn                  50 % des Mietpreises,

bis zum 11. Tag vor Mietbeginn                100 % des Mietpreises.

 

Der Ersatzanspruch fällt nicht an, wenn eine anderweitige Vermietung des Ferienhauses erfolgt.

 

6.2    durch die Vermieterin

 

Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann jenseits des in § 2.2 beschriebenen Falles durch die Vermieterin jederzeit ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter oder dessen Mitreisende andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückerstattung der bereits geleisteten Mietzahlungen erfolgt in diesem Falle nicht. Die Kündigung des Mietvertrages ist der Vermieterin darüber hinaus jederzeit möglich, wenn die Durchführung des Mietvertrages durch höhere Gewalt erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. In diesem Falle erhält der Mieter den gezahlten Mietzins zurück.

 

§ 7 - Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

 

7.1    Der Mieter ist verpflichtet, sich insbesondere im Hinblick auf die Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.

 

7.2    Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind der Vermieterin unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Hauses und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderen Einrichtungsgegenständen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

 

7.3    Das Ferienhaus ist ein Nichtraucher-Haus. Rauchen ist lediglich auf der Terrasse oder im Gartenbereich gestattet.

 

Da das Haus über ein Reetdach verfügt, ist es untersagt, offene Feuerstellen zu machen, einen Holzkohlegrill oder Gasgrill zu verwenden. Der Mieter ist lediglich berechtigt, den zur Verfügung stehenden Elektrogrill zu benutzen.

 

Das Ferienhaus befindet sich in einem reinen Wohngebiet, die öffentlichen Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr sind daher einzuhalten.

 

7.4    Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Verstoß gegen die in § 7 aufgestellten Verpflichtungen und Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei der Vermieterin.

 

§ 8 - Internetnutzung

 

Der Mieter kann den WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet keine fremden Schutzrechte zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder sonstige Gesetze zu verletzen.

 

Die Vermieterin haftet nicht für einen störungsfreien WLAN-Zugang.

 

§ 9 - Kurabgabe

 

Die Vermieterin ist verpflichtet, die Kurabgabe gemäß der jeweils gültigen Kurabgabensatzung beim Mieter einzunehmen und diesen die Kurkarten auszustellen. Die Kurabgabe wird von der Vermieterin an die Kurverwaltung abgeführt. Der Mieter ist verpflichtet, sowohl seine als auch die seiner Mitreisenden gemachten Angaben zur Kurkarte auf deren Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen. Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden. Sollte der Mieter nicht mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein, so muss er dies bitte schriftlich auf dem Meldeschein vermerken.

 

 

§ 10 - Geltendmachen von Ansprüchen

 

Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber der Vermieterin geltend zu machen, anderenfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung muss schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen verjähren in dem Fall sechs Monate nach Mietende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

§ 11 - Schriftform

 

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Abgabe der Reservierungsanfrage.

 

§ 12 - Salvatorische Klausel

 

 

Sollte eine der zuvor beschriebenen Bedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig. 

 

 

 

 

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